[ Auszug: Der Gastwirt hat für seine Forderungen für Wohnung und andere dem Gast zur
Befriedigung seiner Bedürfnisse gewährte Leistungen, mit Einschluss der
Auslagen, e ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]